Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tanzschule Seidel, Marburg
Unsere Leistungen
Für den Bereich Erwachsene:
- Tanzspass in allen Stufen von I (Anfänger) bis VIII (Gold-Star III ) mehrmals pro Woche
- 5 Tanzparty-Freikarten für Stufe I -Teilnehmer
- Nachlass für Studenten und Zivildienstleistende / Grundwehrdienstleistende von bis zu 10 %
- Jährliches Angebot von mindestens 25 Tanzpartys zum Üben zu klassischer und moderner Musik
- Mindestens 36 (meistens 38) Unterrichtseinheiten an Ihrem Stammtermin pro Jahr
- Mitgliedsausweis für ermässigten Eintritt zu den Tanzpartys
- Großer Gastro-Bereich zum Aufenthalt während der Tanzpausen bzw. der Veranstaltungen
- Kostenlose Parkplätze vor der Tür.
Für den Bereich Schüler:
- Das Welttanzprogramm in der jeweils aktuellen Version über 21 Abende
- Anti-Blamier-Programm des ADTV (moderne Umgangsformen)
- Mitgliedsausweis im scheckkarten-Format *) Mittelparty-Sonderprogramm (Buffett und Party-tänze)
- Dance-Time-Partys (kostenlos)
- Tanzen lernen zu aktueller Musik aus den Charts
- Hospitanten oder Doppeltänzer, die zum Ausgleich des Verhältnisses von Damen und Herren mit Kursteilnehmern mittanzen, zahlen dafür kein Extra-Honorar
- Medaillentests zum Ertanzen der ADTV - Urkunden (Bronze bis Goldstar)
- Möglichkeit zur Teilnahme an Tanzschulformationen für Showauftritte
- Freier Eintritt für Hospitanten zu den Premierenbällen
Für den Bereich Kindertanzclub:
- Mindestens 36 bis 38 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten pro Jahr
- Betreuung der Gruppen durch qualifizierte Fachlehrerin mit Spezialgebiet Kindertanz
- altersgerechter Aufbau von tänzerischen Bewegungen und Tänzen
- Koordinierung von Tanz und Gesang zu Kinderliedern in den unteren Kindergruppen
- Probestunden (unentgeltlich) nach Vereinbarung
Die Anmeldung
Ob schriftliche Anmeldung per Anmeldepostkarte oder Online-Anmeldung - nur Neukunden erhalten bei Ihrer ersten Buchung eine schriftliche Bestätigung von uns.
Unterrichtsfreie Zeiten
An gesetzlichen Feiertagen sowie während der hessischen Schulferien entfällt der Unterricht.
Das Schuhwerk
Der Kontakt zum Boden ist beim Tanzen sehr wichtig. Alle Teilnehmer werden gebeten, auf geeignetes Schuhwerk mit glatten Sohlen zu achten. Das Federparkett in unseren Tanzsälen bietet durch die Pflege mit Antirutsch-Wachs optimalen Halt ! Grobe Profilsohlen für Gesellschaftstanz bringen ausser viel Dreck auch Stolpergefahren mit sich. Für Kindertanz werden Ballettschläppchen oder Jazzschuhe ohne Profil empfohlen.
Krankheitsfälle
Für versäumte Stunden gibt es grundsätzlich keine Rückerstattung. Sollten Sie durch Vorlage eines ärztlichen Attests über einen längeren Zeitraum nicht am Tanzen teilnehmen können, brauchen Sie nach der 4.ten Krankheitswoche keinen Club-Beitrag zahlen, bzw. erhalten Sie eine Restgutschrift für bereits gezahltes Kurshonorar. Die Vertragsdauer für Club-Teilnehmer verlängert sich anschliessend um die Zeit, in der die Beitragszahlung ausgesetzt wurde.
Vertragsdauer
a.)Tanzclubs
Die jeweilige Vertragsdauer für Teilnehmer der Tanzclubs (Stufe II bis Goldstar III), verlängert sich automatisch um die gebuchte Zeit. Es sei denn, der Vertrag wird mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablaufende gekündigt.
b.) Kinderclubs, Jugendclubs, Formationsclubs, Tanzkreise
Die Mitgliedschaft in den oben genannten Clubs ist eine dauerhafte. Kündigungen sind mit einer Frist von 4 Wochen jeweils nur zum Quartalsende möglich (das sind: 31.3. , 30.6., 30.9., 31.12.)
Beendigung der Mitgliedschaft
Kündigungen sind grundsätzlich nur schriftlich möglich. Formulare dafür erhalten Sie im Sekretariat oder einfach formlos. Sie sind nur dann gültig, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Bezahlung
a.) von Kurshonoraren
Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des vollen Honorars. (Auch für abgeschlossene Kurse, w.z.B. Schülerkurse, Stufe I - Kurse Erwachsener, sowie alle Spezialkurse und Workshops) Diese einmalig fälligen Honorare sind bis zum ersten Unterrichtstag fällig.
b.) von Club-Beiträgen
Sie können die Beiträge bequem per Lastschrift einziehen lassen. Wer per Überweisung oder bar zahlen möchte, muss den Mitgliedsbeitrag für 3 Monate im voraus zahlen (zzgl. Bearbeitungsgebühr von 5,-Euro). Für den Kindertanzclub wird eine einmalige Einschreibegebühr von 5,- Euro mit der ersten Abbuchung des Monatsbeitrages fällig. Sollten Lastschriften nicht eingelöst werden können oder zurückgehen, so muss die vom Bankinstitut erhobene Stornogebühr sowie eine Bearbeitungsgebühr vom Kunden übernommen werden, wenn er die Rücklastschrift zu verantworten hat. (z.B. falsche Kontonummer, falsche BLZ, Kto.-Nr und Name nicht identisch etc.) Der Gesamtbetrag hierfür beträgt 10,- Euro.
Lastschriftermächtigungen für Club-Beiträge oder Ratenzahlungen werden von der Tanzschule zwischen dem 10. und 15.ten eines jeweiligen Monats eingezogen. (Betrifft alle Kindertanz-Clubs, Jugend-Clubs, Formations-Clubs, Tanzclubs für Erwachsene ab Stufe II sowie die Tanzkreise.)
Unvorhersehbare Umstände
Bei Schwangerschaft, Wohnortwechsel, Einberufung zum Wehrdienst oder Krankheit die dauerhaft eine weitere Teilnahme unmöglich machen, kann bei Vorlage einer Bescheinigung ohne Einhaltung einer Frist zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden.
Sonstiges
Änderungen der Angebote und Termine sowie Lehrerwechsel bleiben vorbehalten. Die Ausübung des Tanzens in unseren Räumen oder in den von uns vorübergehend stundenweise angemieteten Räumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder von deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen.Des weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Die Tanzschule behält sich vor , Kurse zu verlegen oder abzubrechen, wenn die Mindest- teilnehmerzahl nicht erreicht wird, oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. In diesem Fall erfolgt eine Rückzahlung des Honorars , bzw. des Resthonorars.
Anonymität der Daten
Alle personenbezogenen Daten werden nur zu betriebsinternen Zwecken genutzt .
Bild- und Tonaufnahmen
Mit Anmeldung gestatte ich der Tanzschule Seidel, während der Unterrichtszeiten und bei Veranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen von mir bzw. der von mir angemeldeten Person anzufertigen zum Zwecke der Veröffentlichung insbesondere auf den Internetseiten der Tanzschule Seidel (http://www.tanzschule-seidel.de) und in weiteren Medien.
Ich bin damit einverstanden, dass diese Aufnahmen mit anderen Bildern, Texten oder Grafiken kombiniert, beschnitten, verändert oder modifiziert werden. Ich erkenne an, dass ich keine Rechte an den Aufnahmen habe und dass alle Rechte an diesen der Tanzschule Seidel gehören. Ich bestätige, dass ich keine weiteren Rechte auf Entschädigung oder Abrechnung habe und dass ich keine weiteren Ansprüche aus diesem Grund gegen die Tanzschule Seidel geltend machen werde. Ich erkenne an, dass diese Freigabeerklärung für meine Erben und Rechtsnachfolger verbindlich ist. Ich stimme zu, dass diese Freigabeerklärung unwiderruflich ist und auf Dauer und weltweit gilt, sie unterliegt unter Ausschluss des Kollisionsrechts dem Recht in
Tanzschule Seidel, Ernst-Giller-Str. 20a, 35039 MARBURG
Stand: September 2009